Nachdem ich nun meine Anmeldungen bei den vier verschiedenen Carsharing-Unternehmen Cambio und Flinkster (mit festen Stationen), sowie DriveNow und Car2go (mit „Free Floating“-Autos) geschildert habe, will ich hier noch einmal kurz die derzeitigen Regeln zum Selbstbehalt im Schadensfall auflisten. Es kann ja immer mal was passieren – und selbst dann, wenn man z.B. auf dem Parkplatz vom Schwedischen Bettenlager 😉 parkt und seine Schöttbüller isst, kann einem jemand ne Beule reinfahren, für die man im Ernstfall geradestehen muss. Daher sollte man über das Thema Selbstbeteiligung schon mal vorher nachdenken.
Bei Cambio beträgt die Selbstbeteiligung 1000 Euro und kann durch Zahlung von 50 Euro jährlich auf 200 Euro gesenkt werden. Damit ist Cambio der Anbieter mit der geringsten Jahresgebühr.
Bei Flinkster beträgt die Selbstbeteiligung stolze 1500 Euro (der Stern nennt dies eine Kostenfalle), und mit einer Jahresgebühr von 90 Euro lässt sich der Selbstbehalt auf 300 Euro senken.
DriveNow hat eine Selbstbeteiligung von 750 Euro, die sich durch eine jährliche Prämie von 99 Euro auf 350 Euro senken lässt. Statt dieser 99 Euro jährlich kann man auch vor der Fahrt 1 Euro hinzubuchen, um den Selbstbehalt für diese eine Fahrt auf 350 Euro zu senken. Oder man schließt für 199 Euro jährlich eine Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 0 Euro ab.
Car2go hat eine Selbstbeteiligung von 500 Euro, die sich durch eine monatliche Zahlung von 9,90 (umgerechnet 118,80 Euro jährlich) auf 0 Euro senken lässt. Dabei ist das Paket monatlich kündbar und steht bereits ab dem Folgetag nach der Buchung zur Verfügung.
Alles in Allem also ein ziemliches Wirrwarr. Die Flex-Anbieter lassen sogar Fahrten ohne Selbstbeteiligung zu, was sich aber nur für regelmäßige Kunden lohnt, denn dafür bezahlt man etwa 120 bzw. 200 Euro jährlich.
Anmerkung: Die Artikel in dieser Reihe über Shared Mobility (Carsharing, Fahrradverleih) stellen keinen objektiven Vergleich dar, sondern beschreiben meine persönlichen Erfahrungen, Tipps und Eindrücke zum jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels. Auch verwende ich die Namen der genannten Unternehmen als privater Schreiber dieses Blogs ohne Berücksichtigung irgendwelcher Markenrechte, da ich nicht in geschäftlicher Konkurrenz zu diesen Firmen stehe. Sollten sich objektive Fehler in meine Beschreibungen eingeschlichen haben, so bin ich für Korrektur (als Kommentar zum Artikel) dankbar. Auch sonst freue ich mich natürlich über konstruktive Kommentare.